Gebühren
Nach der Verordnung vom 1. November 2023 über die Gebühren der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht muss eine Gebühr bezahlen, wer Dienstleistungen der ESA veranlasst. Die ESA beaufsichtigt mehr als 5'000 Stiftungen. Sie erhebt für ihre Tätigkeit Gebühren, die sich nach der GebV-ESA bemessen. Die ESA hat die Pflicht, kostendeckend Gebühren zu erheben.
Die aktuell geltenden Gebührenansätze finden sich in der GebV-ESA.
Anpassung der Gebühren der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. November 2023 die Verordnung über die Gebühren der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht revidiert. Die neue Verordnung tritt auf den 1. Januar 2024 in Kraft.