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Veröffentlicht am 16. August 2024

Jahresberichterstattung

Stiftungen unter der Aufsicht des Bundes haben innert 6 Monaten nach Ablauf des Geschäftsjah­res die Unterlagen für die jährliche Berichterstattung (ehemals Rechenschaftsablage) einzureichen.

Genehmigung