Jahresberichterstattung
Stiftungen unter der Aufsicht des Bundes haben innert 6 Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres die Unterlagen für die jährliche Berichterstattung (ehemals Rechenschaftsablage) einzureichen.

Stiftungen unter der Aufsicht des Bundes haben innert 6 Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres die Unterlagen für die jährliche Berichterstattung (ehemals Rechenschaftsablage) einzureichen.