Vorprüfung von Stiftungsurkunden
Vor der öffentlichen Beurkundung empfiehlt es sich, den Entwurf der Stiftungsurkunde der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht ESA zur Vorprüfung vorzulegen. Mit diesem fakultativen Vorgehen wird sichergestellt, dass die Stiftungsurkunde alle erforderliche Angaben enthält, was die spätere Tätigkeit des Stiftungsrates und der Aufsichtsbehörde erleichtert. Die fakultative Vorprüfung schmälert die Stiftungsfreiheit in keiner Weise, sondern schützt vor unliebsamen Überraschungen nach der Errichtung der Urkunde.
